Bei einem positiven Bescheid werden 90% der Kosten vom Land Steiermark übernommen, die anderen 10 % werden selbst übernommen.
Der ausgefüllte Antrag wird mit evtl. Beilagen (Arztbefunde, Diagnosen, etc.) zur Wohnsitzgemeinde gebracht, dort werden die Angaben bestätigt und der Antrag zur zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) weitergeleitet. Innerhalb von längstens sechs Monaten wird der Antrag von der Behörde bearbeitet, der/die Antragsteller/in erhält dann einen Bescheid. Ist dieser positiv (d.h. ein gewisses Stundenausmaß an Wohnassistenz wird bewilligt) kann mit der Betreuung begonnen werden.