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Die mobile sozialpsychiatrische Betreuung (MSP) ist eine Dienstleistung des steirischen Behindertengesetzes für Menschen mit einer psychischen Erkrankung die dauerhafte oder zeitlich begrenzte sozialpsychiatrische Betreuung benötigen. Diese findet vorwiegend vor Ort, in der eigenen Wohnung oder im sozialen Umfeld der zu betreuenden Personen statt. Die Inhalte der mobilen Therapie, Intensität und Dauer der Betreuung werden mit den zu betreuenden Personen individuell vereinbart und auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt.

Sozialpsychiatrische Betreuungsarbeit:

  • Stärkung der Autonomie und Annäherung an das Ziel einer möglichst selbstständigen Lebensform
  • Hilfestellung nach individueller Problemstellung und individuellem Krankheitsverlauf
  • Erarbeitung eines individuellen Betreuungs-/Therapieplanes
  • Erlernen eines angemessenen Umgangs mit der psychosozialen und/oder psychiatrischen Beeinträchtigung
  • Hilfestellung bei der Strukturierung des Tagesablaufes und Alltagsbewältigung
  • Fördern von lebenspraktischen Kompetenzen
  • zielorientiertes Fördern von Ressourcen, deren Erhaltung und (nach Möglichkeit) Erweiterung
  • Förderung der Beziehung zu sich selbst und anderen und der sozialen und gesellschaftlichen Integration
  • Begleiten bei Befindlichkeitsschwankungen und Krisen mit dem Ziel der Bewältigung im ambulanten oder teilstationären Setting

Gemeinsam zum Ziel:
Jetzt Antrag stellen

Der ausgefüllte Antrag wird mit den Beilagen (Arztbefunde, Diagnosen, etc.) zur zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) gesendet. Innerhalb von längstens sechs Monaten wird der Antrag von der Behörde bearbeitet, der/die Antragsteller/in erhält dann einen Bescheid. Ist dieser positiv (d.h. ein gewisses Stundenausmaß an mobile sozialpsychiatrische Betreuung wird bewilligt) kann mit der Betreuung begonnen werden.

KOSTEN:

Bei einem positiven Bescheid werden 100% der Kosten vom Land Steiermark übernommen.