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Der Familienentlastungsdienst (FED) ist eine Dienstleistung des steirischen Behindertengesetzes für Menschen mit Behinderung, die in der Familie leben. Pflegende Familienangehörige werden im Pflege- und Betreuungsalltag unterstützt und entlastet indem sie stundenweise aus der Belastungssituation aussteigen können. Dem Menschen mit Behinderung wird ein möglichst selbstbestimmtes Leben in gewohnter Umgebung ermöglicht, mit dem Verzicht auf stationäre Versorgung.

  • Unterstützung im Bereich der Körperpflege (z.B. An- und Auskleiden, Waschen und Zahnpflege)
  • Medizinisch/therapeutische Unterstützung (z.B. Hilfestellung bei der Einnahme von Medikamenten nach ärztlicher Verordnung)
  • Unterstützung bei der Ernährung
  • Sonstige Betreuungstätigkeiten (z.B. Kommunizieren, Lesen/Vorlesen, Spielen)
  • Unterstützung und Förderung der Bewegungsfähigkeit

Gemeinsam zum Ziel:
Jetzt Antrag stellen

Der ausgefüllte Antrag wird mit den Beilagen (Arztbefunde, Diagnosen, etc.) zur zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) gesendet. Innerhalb von längstens sechs Monaten wird der Antrag von der Behörde bearbeitet, der/die Antragsteller/in erhält dann einen Bescheid. Ist dieser positiv (d.h. ein gewisses Stundenausmaß an Familienentlastungsdienst wird bewilligt) kann mit der Betreuung begonnen werden.

KOSTEN:

Bei einem positiven Bescheid werden 90% der Kosten vom Land Steiermark übernommen, die anderen 10 % werden selbst übernommen.